| Art | A | B | C | D | E | |
| 1 | Recycling | Recycling zu technisch vergleichbarem Sekundärprodukt oder –rohstoff |
Recycling auch durch Dritte nach geringer Vorbehandlung sehr einfach möglich |
Recycling mit höherem Aufwand möglich |
Recycling technisch möglich, aber wegen zu großem Aufwand nicht praktikabel (z.B. großer Reinigungs- oder Transportaufwand) Downcycling zu minderwertigeren Produkten |
Recycling mit technisch und wirtschaftlich nicht vertretbarem Aufwand verbunden |
| 2 | Verbrennung | Energetische Verwertung möglich und unproblematisch, Brennstoff nach BimSchV für Öfen <15 kW | Energetische Verwertung in größeren Anlagen z.B. betriebliche Anlagen nach FAV bzw. BimSchV >50 kW möglich | Energetische Verwertung in MVA bzw. Anlagen zur Mitverbrennung | Verbrennung nach Aufbereitung (z.B. Reinigung von mineralischen Bestandteilen) 2D |
Verbrennung von Materialien mit höherem Gehalt an Metall- und Halogenverbindungen |
| 3 | Ablagerung | Kompostierung, Ablagerung auf Bodenaushubdeponie bzw. Vererdung | Ablagerung auf Baurest-massen- bzw. Inertstoffdeponien | Gesetzl. Ablagerung auf Baurestmassendeponie möglich, aber problematisch | Beseitigung auf Massenabfalldeponie oder Reststoffdeponie bzw. Deponien für nicht gefährliche Abfälle | Gefährlicher Abfall aufbereitet für Ablagerung |
Recycling
1A ... Verwertung zu technisch vergleichbarem Sekundärprodukt oder –rohstoff: entweder Wieder-/Weiterverwendung als Bauelement (z. B. lose/ leicht lösbar verlegte Dämmstoffe, unbehandeltes Bauholz, Bodenelement, Türen, Fenster, Dachdeckungen) oder stoffliche Verwertung zu hochwertigen Produkten z.B. Verwertung von reinem Metallschrott)
1B ... Recycling zu hochwertigem Sekundärprodukt oder -rohstoff umfasst:
Recycling auch durch Dritte nach geringer Vorbehandlung sehr einfach möglich, z.B. Trennung von verzinktem Stahlblech oder Metallteilen aus Holz, Mahlen von sauberem Ziegelsplitt
1C ... Recycling mit höherem, aber praktikablen Aufwand möglich, z.B. Trennen von Putz- und Mörtelresten von Mauerwerksabbruch, Aufbereiten von Holzwerkstoffen, Beton mit Bewehrung
1D technisch möglich, aber wegen zu großem Aufwand nicht praktikabel (z.B. großer Reinigungsaufwand, hoher Transportaufwand zur Aufbereitungsstätte), Downcycling: z.B. PVC-Bodenbelag, Gummibelag, Gipsfaserplatte z.B. mit Putzresten/Dämmstoffresten verunreinigter Ziegelbruch, Holzwerkstoffe, EPS, Beton mit Bewehrung,
1E ... mit technisch und wirtschaftlich nicht vertretbarem Aufwand verbunden, z.B. Klebstoffe, Imprägnierungen, Lackierungen, Montageschäume, Gipskartonplatten
Verbrennung
2A Thermische Verwertung möglich und unproblematisch, d.h. Hausbrand:
Stoffe, die nach ?BimSchV] in Öfen <15 kW verheizt werden.
Altholz nach deutscher ?AltholzV?: Kategorie AI
Naturbelassenes Holz, auch mit natürlichen Ölen und Wachsen behandelte Hölzer, deren Schwermetallgehalt aufgrund der Trocknungsmittel im Bereich des natürlichen Holzes liegt.
2B Verbrennung in größeren/betrieblichen Anlagen (z.B. Holzverarbeitung) möglich:
Altholz nach deutschem BGBl I2002,3302 Kategorie AII,
Feuerungsanlagenverordnung BGBL II Nr 331/1997
Für Betriebsanlagen >50 kW (zur Nutzwärmegewinnung)
Dafür darf verwendet werden: naturbelassenes Holz, Reste von Holzwerkstoffen oder Holzbauteilen, deren Bindemittel, Härter, Beschichtungen und Holzschutzmittel schwermetall- und halogenverbindungsfrei sind, ....
2C Energetische Verwertung in MVA oder in Anlagen zur Mitverbrennung:
Altholz nach deutschem BGBl I2002,3302 Kategorie AIII
Thermisch verwertbare Materialien mit problematischen Inhaltsstoffen - wenn die halogenierten Verbindungen und Schwermetalle 1000 ppm nicht übersteigen.
2D Verbrennung nach Aufbereitung
z.B. Reinigung von mineralischen Bestandteilen (WDVS)
2E Verbrennung von Materialien mit höherem Gehalt an Metall- und Halogenverbindungen über 1%
Thermische Entsorgung mit hohem Aufwand (sehr hohe Temperaturen
z.B. bromierte Flammschutzmittel in EPS, XPS,. Gummigranulatmatte
stark kontaminierte Hölzer (z.B. geteert, PCB-Altholz), Sandwichmaterialien, Wärmedämmverbundsysteme, Linoleum mit schwermetallhältigen Sikkativen
Ablagerung
3A Kompostierung, Ablagerung auf Bodenaushubdeponie bzw. Vererdung
z.B. Lehmputz mit mineralischer Farbe, Linoleumsproduktionsreste mit Gutachten
3B Ablagerung auf Baurest-massen- bzw. Inertstoffdeponien
siehe DeponieVO BGBl Nr. 164/1996
wie Beton, Hochlochziegel, Zementestrich, Ziegelhohlkörperdecke, Dachsteine, Perlite, Mineralschaumplatte, mineralische Putze, Schaumglas in Bitumen versetzt.( Heraklith, Holzmantelsteine (Durisol) ), Kunststoffverunreinigungen von Baurestmassen z.B. PE-Estrichtrennfolien .
3C Gesetzl. Ablagerung auf Baurest-massendeponie möglich, aber problematisch siehe DeponieVO BGBl Nr. 164/1996
z. B. Gips, Bitumen EPS-Beton, Mineralwolle mit Nachweis
3D Beseitigung auf Reststoff bzw. Massenabfall-Deponie
siehe DeponieVO BGBl Nr. 164/1996
z.B. stofflich inhomogene Verbundsysteme, Metalle, Sandwichmaterialien, Wärmedämmverbundsysteme,
3E Gefährlicher Abfall aufbereitet für Ablagerung