Standard-Deklarationsgrenze
Die Standard-Deklarationsgrenze für die Zusammensetzung von Gemischen beträgt
- 1% für alle einstufungsfreien Stoffe
- 0.1% für alle Stoffe, die mit mindestens einem R-Satz eingestuft sind.
Niedrigere Deklarationsgrenzen gelten
- grundsätzlich für alle jene Stoffe, bei denen eine niedrigere Schwelle für eine verpflichtende Angabe im Sicherheitsdatenblatt gesetzlich festgelegt ist (Tab. 3 in Anhang 6 der CLP-Verordnung)
- für alle hier angegebenen Stoffe und Stoffgruppen. Diese Liste hat den Zweck, die programmtechnisch korrekte Filterung der Daten ökologischer Beschaffungssysteme (Wohnbauförderungen, "ÖkoKauf Wien" etc.) zu ermöglichen und wird bei Bedarf upgedatet.