Bewertung Luftqualität basierend auf dem Projekt SIBAT

1. VERWENDETE METHODEN UND DATEN


Als Grundlage für die Entwicklung des Bewertungsansatzes wurde eine Gegenüberstellung methodischer Zugänge der Bewertung von Humantoxizität im Rahmen von Ökobilanzen (LCA), Arbeitsschutztools, Emissionsmessungen, Produktklassifizierungen, Mindestproduktstandards und Produktbewertungs- und -kennzeichnungssystemen für Bauprodukte vorgenommen. Zur Identifizierung der zu berücksichtigenden Schadstoffe wurden die Zusammenhänge zwischen den bei Innenraumluftmessungen erfassten Schadstoffen und ihren potentiellen gesundheitlichen Wirkungen dargestellt.
Diese Informationen wurden vorwiegend durch Literaturarbeit und desk research erhoben. Für die Konzeption eines pragmatisch nutzbaren Bewertungsansatzes war die umfassende Analyse bestehender Bewertungsansätze notwendig und der Bestand an vorhandener Literatur wurde gezielt aufgearbeitet. Ergänzend zur "klassischen" Literaturarbeit wurde die Projektarbeit durch gezielte Internet-Recherchen unterstützt, da eine Reihe von relevanten Methoden und vor allem Kennzeichnungssystemen nur in dieser Form veröffentlicht sind.
Erstmals wurde das Bewertungssystem im Rahmen eines Workshops mit FachexpertInnen auf der Tagung "Gesunde Raumluft – Schadstoffe in Innenräumen – Prävention und Sanierung", welche vom 12.-13. Februar 2004 in Wien stattfand, vorgestellt.
Ein weiter ausgereifter Vorschlag wurde im Rahmen eines ExpertInnen-Workshops am 26. April 2004 vorgelegt und diskutiert. Innerhalb des Projektteams wurde das endgültige Bewertungssystem entwickelt.
Abschließend erfolgte eine exemplarische Anwendung des Bewertungssystems für Bodenbeläge und für Parkettlacke. Die dafür erforderlichen Daten wurden aus in der Literatur veröffentlichen Messdaten; aus Messdaten, die durch Firmen zur Verfügung gestellt wurden oder aus Sicherheitsdatenblättern gewonnen.

2. ASPEKTE FÜR DEN SYSTEMATISCHEN BEWERTUNGSANSATZ

2.1 Allgemeines
Beim Aufbau eines Bewertungssystems für Bauprodukte, welches das humantoxische und innenraumrelevante Wirkungspotenzial abbilden soll, sind einige grundsätzliche systematische Aspekte zu beachten. Diese umfassen:
? Festlegung der Lebenszyklusphasen der Bauprodukte, die bei der Bewertung berücksichtigt werden,
? Prinzipielle Unterscheidung in Zubereitungen und Fertigwaren,
? Festlegung, auf welchen Produktinformationen, die Bewertung aufbaut: Prüfkammer-Emissionsmessungen und/oder Angaben zu Inhaltsstoffen der Bauprodukte,
? Festlegung der Bauproduktegruppen, welche für eine Bewertung hinsichtlich Innenraumqualität relevant sind,
? Berücksichtigung der prinzipiellen Datenverfügbarkeit.

2.2 Errichtungs- und Nutzungsphase
Um eine Bewertung des humantoxischen Wirkungspotenzials von Bauprodukten für eine Gebäudezertifizierung durchführen zu können, ist zunächst eine Trennung zwischen der Errichtungs- und Nutzungsphase vorzunehmen, da beträchtliche Unterschiede in Art und Umfang der emittierten Schadstoffe bestehen. Prinzipiell wäre natürlich der gesamte Lebenszyklus zu berücksichtigen, was bedeuten würde, neben Errichtungs- und Nutzungsphase des Gebäudes auch die Gewinnung der Rohstoffe, die Herstellung der Bauprodukte und deren Entsorgung zu berücksichtigen. Eine solch umfassende Betrachtung wird zum Beispiel durch Ökobilanzen (Life Cycle Assessment) vorgenommen. Hierbei entsteht jedoch häufig der Nachteil, dass die Wirkungen über den gesamten Lebensweg summiert werden und keine Aussagen über örtliche Belastungen getroffen werden können. Durch den Fokus des Projektes auf die Innenraumluftqualität hat sich jedoch bereits eine Einengung der Betrachtung auf die Phasen Gebäudeerrichtung und Gebäudenutzung ergeben.
Weiters wurde im Rahmen des Projektes festgestellt, dass die methodische Herausforderung vor allem im Entwickeln eines Bewertungsverfahrens für die Nutzungsphase liegt, da
? es für die Verarbeitungsphase ArbeitnehmerInnenschutzanforderungen gibt, für die Nutzungsphase aber nach wie vor kaum Vorsorgerichtwerte herausgegeben wurden,
? es im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes bereits einige Methoden gibt, die für das vorliegende Projekt adaptiert werden können,
? und für einen Innenaussstattungen vor allem die Nutzungsphase relevant ist.

Aus den vorgenannten Gründen werden Aspekte des Arbeitsschutzes zwar in der Beschreibung des Bewertungssystems mit erwähnt, insofern sie eine andere Behandlung als die Kriterien für die Nutzungsphase bedingen. Sie wurden derzeit jedoch nicht in das eigentliche Bewertungssystem aufgenommen. Außerdem sind für den Arbeitsschutz vor allem auch Verfahrensanweisungen relevant, z.B. Aspekte des Haut- und Atemschutzes, der Unfallgefahr oder das Hantieren mit schweren Gewichten, die über eine Bewertung von Bauprodukten nicht erfasst werden können und daher aus dem vorliegenden Projekt ausgeklammert werden.
2.3 Zubereitungen und Fertigwaren
Ausgehend vom europäischen Chemikalienrecht ist bei Bauprodukten grundsätzlich zwischen Zubereitungen und Fertigwaren zu unterscheiden.
Zubereitungen sind als "Gemenge, Gemische oder Lösungen" definiert, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen. Wichtige Produktgruppen wie Farben, Kleber oder Fugenmassen fallen demnach unter diesen Begriff. Zubereitungen sind, sofern sie gefährliche Stoffe enthalten, nach der Stoffrichtlinie RL 67/548/EWG bzw. der Zubereitungsrichtlinie RL 99/45/EG mit Gefahrensymbolen, Gefahrenhinweisen (R-Sätzen) sowie Sicherheitshinweisen (S-Sätzen) zu kennzeichnen. Für Zubereitungen, die eingestuft werden, müssen deren gefährliche Bestandteile mit den jeweiligen Konzentrationen oder Konzentrationsbereichen angegeben werden und bilden einen Teil der Information des Sicherheitsdatenblattes. Fertigwaren sind chemikalienrechtlich zur "Verwendung als solche bestimmte Erzeugnisse" und unterliegen demnach nicht den Kennzeichnungserfordernissen wie Zubereitungen, sofern die darin enthaltenen (gefährlichen) Stoffe nicht "bestimmungsgemäß" freigesetzt werden. Allerdings erfolgt in der Praxis durchaus eine "nichtbestimmungsgemäße" Freisetzung gefährlicher oder "bedenklicher" Stoffe in relevantem Ausmaß. Zu den Fertigwaren zählen z.B. Fußbodenbeläge, plattenförmige Holzwerkstoffe oder Trockenbauplatten.
2.4 Emission und Exposition gegenüber Schadstoffen
Nur wenn ein Schadstoff in einer der betrachteten Phasen der Gebäudeerrichtung oder -nutzung freigesetzt wird, ist er auch in der Lage, über den inhalativen, dermalen oder oralen Aufnahmeweg auf den menschlichen Körper einzuwirken. Dies bedeutet, dass Schadstoffe, die während dieser Phasen in der Matrix des Baustoffes immobilisiert sind, keine oder weniger Relevanz für eine Bewertung haben.
Tools aus dem Arbeitsschutzbereich verwenden für eine einfache Abschätzung der Mobilisierbarkeit von Schadstoffen häufig deren Dampfdruck. Diese Vorgangsweise kann zwar auf die Verarbeitungsphase, aber nicht oder nur bedingt auf die Nutzungsphase eines Bauproduktes angewendet werden. Im Sinne eines Abklingverhaltens verdampft etwa ein Großteil der niedrigsiedenden Produktanteile während der Errichtung oder Produktbestandteile reagieren im Verarbeitungsprozess "ab". Umgekehrt gilt, dass die hochsiedenden und schwer verdampfbaren Anteile während der lange dauernden Nutzungsphase eine Rolle spielen. Eine realistische Abschätzung von Emissionen in der Nutzungsphase ist schwierig und am ehesten über Befunde aus Prüfkammermessungen möglich. Diese sind aber nur für eine begrenzte Zahl von Bauprodukten verfügbar, wenn diese Messungen etwa als Nachweis der Kriterienerfüllung für Verordnungen, Prüf- und Umweltzeichen benötigt werden.
Da Emissionsmessungen von Bauprodukten einen direkten Bezug zur Innenraumluft erlauben, sind diese in der Bewertung höher gestuft. Eine Bewertung auf Basis von Produktinhaltsstoffen, die in Ermangelung vorhandener Prüfkammermessungen herangezogen werden, sind eher im Sinne eines vorsorgenden Chemikalienmanagements zu qualifizieren. Liegen für Fertigwaren keine Inhaltstoffdeklarationen vor, ist der Bewertungszugang über Inhaltstoffe im wesentlichen Zubereitungen vorbehalten, da für diese Sicherheitsdatenblätter vorliegen müssen, aus denen zumindest als gefährlich eingestufte Inhaltsstoffe ab gewissen Konzentrationsgrenzen entnommen werden können.
Auf Grundlage dieser Prioritätensetzung können Produkte im Rahmen dieses Systems die beste Qualitätsklasse nur auf Basis von Emissionsmessungen erlangen.
Für die Nutzungsphase und somit die Innenraumluftqualität ist die direkte Emission, d.h. Verdampfung in Kombination mit Diffusion, von vorrangiger Bedeutung. Es ist aber nicht außer Acht zu lassen, dass Substanzen aus der Oberfläche von Innenausstattungsmaterialien auch als Abrieb abgegeben werden und nach Adsorption an Partikel indirekt über den Staubpfad die Innenraumluft belasten können.

3. DATENGRUNDLAGE ZUR BEWERTUNG


3.1 Allgemeines
Die Möglichkeiten eines Bewertungssystems werden vor allem durch die zur Verfügung stehenden Informationen bestimmt. Dabei ist die Informationslage für Zubereitungen und Fertigwaren sehr unterschiedlich. Wie in Kapitel 2.3 dargestellt, müssen für Zubereitungen zumindest Angaben über gefährliche Inhaltsstoffe laut Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Angabe im Sicherheitsdatenblatt in Abhängigkeit von den gefährlichen Eigenschaften des Stoffes, erst ab einem in der Chemikaliengesetzgebung festgelegten Gehalt verpflichtend ist. Überschreitet der Gehalt an gefährlich eingestuften Stoffen in der Zubereitung die in der folgenden Tabelle angegebenen Werte, so ist gemäß Chemikaliengesetz die Zubereitung selbst als gefährlich zu kennzeichnen.

Tab. 3.1: Gehalt an gefährlichen Inhaltsstoffen für eine Einstufung der Zubereitung

Einstufung der Stoffe Gehalt, ab der eine Einstufung der
Zubereitung erfolgt (Gew%)
Sehr giftig oder giftig 0,1
Gesundheitsschädlich 1
Ätzend, reizend 1
Sensibilisierend 1
Krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1 und 2 0,1
Krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend Kategorie 3 1

Darüber hinaus gelten für die Angabe des Gehaltes Konzentrationsbereiche, so dass keine Angaben über den exakten Gehalt des Stoffes gemacht werden.
Für Fertigwaren hingegen müssen keine Sicherheitsdatenblätter erstellt werden, wenngleich einige Hersteller solche dennoch zur Verfügung stellen oder auch Angaben über Inhaltsstoffe oder Prüfkammermessungen in technischen Merkblättern machen.
Die folgenden Kapitel nehmen in ihrer Darstellung teilweise Bezug auf Kennzeichnungssysteme sowie Prüf- und Umweltzeichen als auch Prüf- und Bewertungsschema, wie sie zusammenfassend in Kapitel 3 des SIBAT – Endberichtes und detaillierter in dessen Anhang dargestellt sind.

3.2 Fertigwaren

Fertigwaren in der Verarbeitungsphase
Für die Verarbeitung von Fertigwaren sind aus der Perspektive des Arbeitsschutzes vor allem Verfahrensanweisungen, z.B. Aspekte des Haut- und Atemschutzes, der Unfallgefahr das Hantieren mit schweren Gewichten oder die Freisetzung von Fasern und Stäuben relevant, die jedoch über eine Bewertung von Bauprodukten nur teilweise erfasst werden können und daher aus dem vorliegenden Projekt ausgeklammert werden.
Fertigwaren in der Nutzungsphase
Die Schwierigkeiten ergeben sich bei Fertigwaren daraus, dass für diese derzeit im Regelfall keine ausreichenden Produktinformationen verfügbar sind, außer sie tragen ein Prüf- oder Umweltzeichen. Insbesondere die in diesem Zusammenhang durchgeführten Emissionsmessungen und Geruchsprüfungen sind wesentlich, um humantoxikologische Wirkungen in der Nutzungsphase abzuschätzen.

Tab. 3.1: Datenbasis Fertigwaren

Produktgruppen Bodenbeläge, Holz- und Holzwerkstoffe, Dämmstoffe, Folien  
Datenbasis Einsatz- bzw. Inhaltsstoffe Herstellerdeklaration – Sicherheitsdatenblatt Wenn Inhaltsstoffe auf freiwilliger Basis deklariert werden, welche selbst wiederum Zubereitungen sind (z.B. Klebstoffe), so ist für diese die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes verpflichtend
Konzentrationsbereiche
  Herstellerdeklaration – Voll- oder Teildeklaration Freiwillig, zum Teil verfügbar
Datenbasis Emissionen Prüf- und Gütezeichen Decken bisher nur ein kleines Marksegment ab, Zunahme zu erwarten
  Messungen des Gehaltes an Inhaltsstoffen Emissionsmessungen sind meist nur im Zusammenhang mit Prüf- und Umweltzeichen verfügbar; zum derzeitigen Zeitpunkt lässt es sich noch nicht abschätzen, inwieweit durch die Einführung des AgBB in Deutschland zunehmend Daten verfügbar sein werden
Bewertungsgrundlage Einsatz- bzw. Inhaltsstoffe Bewertung auf Grundlage von Prüfzeichenkriterien  
Bewertungsgrundlage Emissionen Bewertung auf Grundlage von Prüfzeichenkriterien  

 

4. BEWERTUNGSSCHEMA


4.1 Einführung

Ziel des Projektes „SIBAT“ war es, einen systematischen und pragmatischen Bewertungsansatz zu entwickeln, durch welchen das mit Bauprodukten verbundene humantoxische und innenraumrelevante Wirkpotenzial vorausschauend abgeschätzt werden kann. Dieser Bewertungsansatz wurde für das TQ-Tool – ein Planungs- und Zertifizierungsinstrument für Gebäude – entwickelt. Dabei soll das Schema in der Planungsphase (TQ-Planungstool) Einsatz finden und die Bewertung Teil der Zertifizierung "Planung" sein, wodurch vorsorgend potenzielle Quellen für Belastungen der Innenraumluft vermieden werden. Diese Vorsorge muss sich dann natürlich auch in der tatsächlich erreichten Innenraumluftqualität wiederspiegeln und durch entsprechende Abnahmemessungen nach der Errichtungen (Zertifikat "Errichtung") bestätigt werden. Das im Folgenden ausgeführte Bewertungsschema ist der im Rahmen von „SIBAT“ entwickelte Vorschlag der im Rahmen der Praxisanwendung und Praxiserfahrungen sicher weiterzuentwickeln und zu adaptieren ist. Diesbezügliche Fragestellungen werden in der Beschreibung des Bewertungsschemas erwähnt.
4.2 Bewertungsgrundsätze
Aufbauend auf den vorhergehend dargelegten Überlegungen wurden folgende Grundsätze des Bewertungsschemas festgelegt:
? Die Bewertung berücksichtigt nur die Nutzungsphase. Insofern eine Bewertung für die Errichtungsphase, die vorwiegend auf Arbeitsschutzaspekte abzuzielen hat, sich von der Bewertung für die Nutzungsphase unterscheiden muss, werden Vorschläge in Fußnoten angeführt. Die Errichtungsphase wurde jedoch nicht in das Bewertungsschema aufgenommen.
? Für die Bewertung werden die eingesetzten Bauprodukte zu Produktgruppen zusammengefasst, z.B. elastische Bodenbeläge, Lacke etc.
? Die Bewertung unterteilt Bauprodukte in Zubereitungen und Fertigwaren.
? Die Bewertung beschreibt gesundheitlich nachteilige Wirkungen eines Bauproduktes anhand der vier Wirkungskategorien CMR , Reizende Wirkungen, Inhalative Toxizität sowie mittels einer Vorsorgekategorie (siehe Kapitel 4.4). Basis dafür sind R-Sätze, MAK-Werte, toxikologische oder epidemiologische Untersuchungen, Befunde oder Studien sowie vorhandene Bewertungsinstrumente.
? Aus Produktlabels (div. Prüf- und Umweltzeichen) kann die Einhaltung von Emissionsstandards abgeleitet werden. Gleiches gilt für die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten oder den Ausschluss von Inhaltsstoffen mit bestimmten Eigenschaften. Das Bewertungssystem bietet insbesondere Übereinstimmungen mit einzelnen Kriterien der folgenden Prüf- und Umweltzeichen: natureplus, EMICODE, Österreichisches Umweltzeichen, Europäisches Umweltzeichen und Blauer Engel. Bei Vorliegen des entsprechenden Zeichens kann also von der Erfüllung der Kriterien ausgegangen werden, andernfalls sind die Vorlage von Prüfkammermessungen, Sicherheitsdatenblättern bzw. über die Angabe der Sicherheitsdatenblätter hinausgehende Inhaltsstoffdeklarationen zu verlangen.
? Die Bewertung baut entweder auf Emissionen von Schadstoffen oder dem Gehalt von Inhaltstoffen im Bauprodukt selbst auf. Emissionen werden in Prüfkammerversuchen ermittelt, daraus können Rückschlüsse auf das Auftreten von Innenraumluftschadstoffen während der Nutzungsphase gezogen werden. Wird auf Basis von Inhaltsstoffen bewertet, sind Gehaltsangaben (Gew%) sowie die Kenntnis physikalischer Eigenschaften (Dichte, Dampfdruck oder Siedepunkt) erforderlich. Da für Emissions- bzw. Prüfkammermessungen ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Innenraumluftsituation in der Nutzungsphase angenommen wird, hat generell der Nachweis der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten für die Bewertung einen höheren Stellenwert als Konzentrationsangaben von Inhaltsstoffen im Bauprodukt. Auf Grundlage dieser Prioritätensetzung können Produkte im Rahmen dieses Systems die beste Qualitätsklasse nur auf Basis von Emissionsmessungen erlangen. Die Kriterien auf Basis von Emissionsgrenzwerten und die Kriterien auf Basis von Inhaltsstoffen wurden soweit als möglich aufeinander abgestimmt. Es kann jedoch nicht von einer direkten Korrelation ausgegangen werden.
? Die Bewertung des humantoxischen Wirkungspotenzials in der Nutzungsphase erfolgt durch eine Einstufung in die 4 Qualitätsklassen 1 (entspricht A in SIBAT) bis 4 (D) auf Basis festgelegter Kriterien. Dabei erfolgt eine Abstufung zwischen den Kategorien von 1 (A) bis 4 (D), wobei das Potenzial einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von 1 (A) nach 4 (D) zunimmt.

Tab. 4.1: Bewertung des humantoxischen Wirkungspotenzials in der Nutzungsphase durch Einstufung in Qualitätsklassen

1(A) Das Niveau des vorsorgenden Gesundheitsschutzes bezüglich der Stoff- und Produkteigenschaften der eingesetzten Bauprodukte, welche eine hohe Relevanz für die Innenraumluft haben, wird als "sehr hoch" erachtet (Bestbewertete Kategorie, "High End" Produkte).
Die Qualitätsklasse wird im Regelfall durch das Vorliegen von Prüfkammer-Emissionsmessungen bzw. eines entsprechenden Güte- bzw. Prüfzeichens, im Zuge dessen die Unterschreitung von Richtwerten nachgewiesen wurde, erreicht. Herstellerdeklarationen bezüglich Inhaltsstoffen sind fallweise ergänzend notwendig.
2 (B) Das Niveau des vorsorgenden Gesundheitsschutzes bezüglich der Stoff- und Produkteigenschaften der eingesetzten Bauprodukte, welche eine hohe Relevanz für die Innenraumluft haben, wird als "hoch" erachtet
Eine Einstufung in diese Klasse erfolgt bei Vorliegen von Emissionsgrenzwerten, die den Richtwert der Klasse 1 über- und den Richtwert der Klasse 2 unterschreiten oder auf Basis entsprechender Angaben zu Inhaltsstoffen, wenn keine Emissionsmessungen vorliegen
3 (C) Das Niveau des vorsorgenden Gesundheitsschutzes bezüglich der Stoff- und Produkteigenschaften der eingesetzten Bauprodukte, welche eine hohe Relevanz für die Innenraumluft haben, wird als "durchschnittlich" erachtet.
Einstufung in diese Klasse erfolgt durch Emissionsgrenzwerte oder Gehalte an Inhaltsstoffen, die die Richtwerte der Klasse 2 übersteigen und diejenigen der Klasse 4 unterschreiten.
4 (D)

Das Niveau des vorsorgenden Gesundheitsschutzes bezüglich der Stoff- und Produkteigenschaften der eingesetzten Bauprodukte, welche eine hohe Relevanz für die Innenraumluft haben, wird als "unzureichend" erachtet.
Einstufung in diese Klasse erfolgt durch Emissionsgrenzwerte oder Gehalte an Inhaltsstoffen, die die Richtwerte der Klasse 3 übersteigen bzw. teilweise auch bei unzureichender Datenlage für die jeweilige Wirkungskategorie.


4.3 Erfasste Produktgruppen
Das SIBAT-Bewertungssystem strebt einen allgemeingültigen und einheitlichen Vorschlag zur Bewertung von Bauprodukten bezüglich Innenraumluftqualität an. Daher werden zunächst für alle Produktgruppen gleichermaßen gültige Kriterien festgelegt. Dies ist durch den Fokus auf das gesamte Gebäude bedingt. Es soll eine Gesamtaussage zur Vorsorge für eine gesunde Innenraumluft getroffen werden. Zu einem humantoxischen Wirkpotenzial tragen insofern Produktgruppen, die aufgrund ihrer Produkteigenschaften und der damit verbundenen Produktzusammensetzung in der Regel mehr innenraumrelevante Emissionen abgeben, eben stärker bei als andere Produktgruppen.

Das allgemeingültige Bewertungssystem ist an die besonderen Erfordernisse bestimmter Produktgruppen anzupassen, um so auch Produktkennzeichnungen (Prüf- und Gütezeichen) sinnvoll zu integrieren. Dies wurde für folgende Produktgruppen durchgeführt:
? Klebstoffe,
? Lacke,
? Wandfarben,
? Bodenbeläge (Bodenbeläge auf Basis von Holz- und Holzwerkstoffen, textile Bodenbeläge, elastische Bodenbeläge).

4.4 Bewertungsschema auf Basis von Wirkungskategorien
Das Bewertungssystem baut auf Prüfkammer-Emissionsmessungen von Bauprodukten und auf Angaben zu deren Inhaltstoffen auf. Während Emissionsmessungen von Bauprodukten einen direkten Bezug zur Innenraumluft erlauben und daher auch in der Bewertung höher gestuft sind, ist eine Bewertung auf Basis von Produktinhaltsstoffen, die in Ermangelung vorhandener Prüfkammermessungen herangezogen werden, eher im Sinne eines vorsorgenden Chemikalienmanagements zu qualifizieren. Auf Grundlage dieser Prioritätensetzung können Produkte im Rahmen dieses Systems die Qualitätsklasse 1 (entspricht A in SIBAT) nur auf Basis von Emissionsmessungen erlangen.
Im Rahmen des Schemas werden die Wirkungen CMR (Cancerogen, Mutagen, Reproduktionstoxisch), Reizende Wirkungen und Inhalative Toxizität erfasst. Innerhalb einer Vorsorgekategorie werden Stoffwirkungen abgedeckt bzw. bewertet, die über andere Bewertungskategorien nicht erfasst werden, aus der Sicht des Vorsorgeprinzips aber relevant sind. Es handelt sich dabei um eine Wirkungskategorie, die nicht nur vermutete gesundheitlich nachteilige Wirkungen bewertet, sondern zusätzlich in den Auswirkungen unklare und diffuse, dafür aber ubiquitäre Belastungen beschreibt. Stoffe mit vermuteter Wirkung auf das Hormonsystem, zu denen eine nicht abgeschlossene wissenschaftliche Diskussion geführt wird und es noch keine oder nur teilweise Regelungen in Form von Einstufungen, Verboten oder Verwendungsbeschränkungen gibt, sind in diese Kategorie eingeordnet. Von einer Unbedenklichkeit der Stoffe ist aber nicht auszugehen. Darüber hinaus werden Stoffe mit auffälligen Befunden in Hausstaubmessungen berücksichtigt und bewertet. "Bedenklich" auch ohne Vorliegen toxikologischer Befunde sind solche Stoffe, die im Monitoring von Innenräumen – Messungen an Hausstaub – wiederholt, häufig und im größeren Ausmaß angefunden werden.
In den folgenden Kapiteln werden diese Wirkungskategorien und die jeweiligen Kriterien, die zur Bewertung in die 4 Qualitätsklassen führen, genauer beschrieben. Die Tabellen, welche die Kriterien angeben, sind wie folgt aufgebaut:
? Zeilenbezeichnung "1": Kriterien, die auf Prüfkammermessungen basieren,
? Zeilenbezeichnung "2": Kriterien, die bei Fehlen von Prüfkammermessungen auf Inhaltsstoffeigenschaften aufbauen (nur für Zubereitungen oder Fertigwaren mit Inhaltsstoffdeklaration anwendbar),
? Sofern Prüfkammermessungen zur Verfügung stehen, erfolgt die Bewertung nach "1", erst bei deren Fehlen kommt die Bewertung nach Inhaltstoffen zur Anwendung,
? Falls eine produktgruppenspezifische Adaption der Kriterien vorgenommen wurde, ist dies durch den Zusatz "S" (Spezifische Kriterien) gekennzeichnet, diese Kriterien gelten dann nur für die jeweils angeführten Produktgruppen,
? Die Prüfmethoden die zum Nachweise der Einhaltung der Kriterien "1" oder "2" anzuwenden sind, sind als 1M bzw. 2M gekennzeichnet.

4.5 CMR – Cancerogen, Mutagen, Reproduktionstoxisch
In der Wirkungskategorie werden nachgewiesene und vermutete cancerogene (C), mutagene (M) und reproduktionstoxische (R) Eigenschaften von Emissionen bzw. Inhaltsstoffen von Bauprodukten bewertet. Die Bewertung orientiert sich an der europäischen Chemikalienkennzeichnung für Stoffe und Zubereitungen (Einstufung und Kennzeichnung nach RL 67/548/EWG und RL 1999/45/EG) bzw. der Österreichischen Grenzwerteverordnung. Für eine Bewertung für die Errichtungsphase können die gleichen Kriterien herangezogen werden, da es im Sinne des Vorsorgeprinzips angezeigt ist, gesundheitlich nachteilige Wirkungen im Sinne von CMR generell zu vermeiden.
Insbesondere Formaldehyd ist ein für Bauprodukte relevanter Inhaltsstoff, nach Chemikalienrecht eingestuft als krebserzeugend Kategorie 3. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft Formaldehyd jedoch neuerdings als "krebserregend für den Menschen" ein. Bislang hatte die Krebsforschungsagentur der WHO Formaldehyd nur als "wahrscheinlich krebserregend" eingeschätzt. Neuere Untersuchungen belegen jedoch ein höheres Risiko, durch Einfluss des stechend riechenden Gases an Krebs des Nasen-Rachen-Raums oder auch an Leukämie zu erkranken. Im Rahmen der Wirkungskategorie CMR werden nur in begrenztem Umfang gesonderte Kriterien für Formaldehyd aufgenommen, da Formaldehyd auch reizende Wirkung hat und daher ebenfalls in der Wirkungskategorie "Reizende Wirkung" inkludiert ist. In diese Wirkungskategorie wurden spezifische Kriterien für Formaldehyd integriert, die sich auf Grund der oben angeführten Tatsachen, an strengen Richtwerten orientieren.
Kriterien auf Basis von Prüfkammermessungen
Die Festlegung der Kriterien für die Einstufung in die Qualitätsklasse "1 ( entspricht A in SIBAT)" orientiert sich an den Kriterien des natureplus Prüfzeichens. Da für Klebstoffe das Prüfzeichen EMICODE weit verbreitet ist, bei welchem jedoch nur Prüfkammermessungen für kanzerogene Stoffe gefordert werden, erfolgte für Klebstoffe eine Festlegung spezifischer Kriterien für CMR.
Es sind das Vorliegen des jeweiligen oder eines gleichwertigen Prüf- und Umweltzeichens oder entsprechende Prüfkammermessungen nachzuweisen. Für eine Einstufung in die nachgereihten Qualitätsklassen wurde eine entsprechende Abstufung der Emissionsgrenzwerte vorgenommen.
Kriterien auf Basis von Inhaltsstoffangaben, falls keine Prüfkammermessungen verfügbar sind
Für die Festlegung der Kriterien wurden Vorgaben von Umweltzeichen für Farben und Lacke auf Basis von Inhaltsstoffangaben herangezogen. Bei Beurteilung des Sicherheitsdatenblattes ist zu berücksichtigen, dass CMR Stoffe erst ab einem Gehalt von 0,1% (gilt für CMR Kat. 1, 2) bzw. 1% (gilt für CMR Kat. 3) deklariert werden müssen.
Tab. 4.2: CMR-Kriterien in Umweltzeichen

Umweltzeichen Vergabekriterien

Österreichisches Umweltzeichen

UZ 01 Lacke, Lasuren und Holzversiegelungslacke (01.01.2003), UZ 07 Holzwerkstoffe (01.07.2003), UZ 17 Wandfarben (01.01.2003), UZ 35 Textile Bodenbeläge (01.07.2003), UZ 42 Elastische Bodenbeläge (01.01.2003)

CMR Kat. 1, 2 ? 0,1% und CMR Kat. 3 ? 1% (dies ist ein Basiskriterium in allen Vergaberichtlinien)

Österreichisches Umweltzeichen

UZ 07 Holzwerkstoffe (01.07.2003)

Emissionen CMR n. 24 h < 1 µg m-2 h-1
UZ 01 Lacke, Lasuren und Holzversiegelungslacke (01.01.2003), UZ 17 Wandfarben (01.01.2003) Freies Formaldehyd darf 10 ppm (10 mg/kg) nicht überschreiten. Der Gehalt an N-Formalen und O-Formalen darf maximal 100 ppm betragen (100 mg/kg), wenn nachgewiesen wird, dass die Raumluftemission von Formaldehyd in einem Prüfkammerverfahren max. 0,25 ppm während der Verarbeitung und Trocknung und maximal 0,05 ppm 24 Stunden nach Beginn des Farbauftrages beträgt.

Blauer Engel

RAL-UZ 12a Schadstoffarme Lacke (Januar 1997), RAL-UZ 102 Emissionsarme Wandfarben (September 2003)

Keine Inhaltsstoffe CMR Kat. 1, 2 und 3; Produktionsbedingte Verunreinigungen dürfen nach RAL-UZ 12a 0,01 Gew% nicht überschreiten.

Der Gehalt an freiem Formaldehyd darf 10 mg/kg nicht überschreiten; RAL-UZ 102 erlaubt ein Überschreiten dieses Wertes, wenn nachgewiesen wird, dass die Raumluftemission von Formaldehyd in einem Prüfkammerverfahren max. 0,25 ppm während der Verarbeitung und Trocknung beträgt und 24 Stunden nach Beginn des Farbauftrages unter 0,05 ppm liegt.

Europäisches Umweltzeichen

Innenfarben und -lacke (2002/739/EG)

Keine Inhaltsstoffe mit R 45, 46, 60, 61 (= CMR Kat. 1, 2)

Der Gehalt an freiem Formaldehyd in dem Produkt darf 10 mg/kg nicht überschreiten.

 

Tab. 4.3: Wirkungskategorie CMR

    A B C D
1

Prüfkammer-messung

vorhanden

keine Inhaltsstoffe CMR Kat. 1,2,3

Emissionen CMR Kat. 1,2 n. 24 h nn

Emissionen CMR Kat.3 n. 28 d kleiner gleich 50 mikrogramm

keine Inhaltsstoffe CMR Kat. 1,2

Emissionen CMR Kat. 1,2 n. 24 h nn (kleiner gleich 1 mikrogramm/m3)

Emissionen CMR Kat.3n. nach 28 d nn (kleiner gleich 200 mikrogramm/m3

keine Inhaltsstoffe CMR Kat. 1,2 n 24 h nn

Emissionen CMR Kat. 1,2 n. 24 h nn (kleiner gleich 1 mikrogramm/m3)

keine Inhaltsstoffe CMR Kat. 1,2, n. 24 h größer gleich 1 mikrogramm/m3
1S Klebstoffe

keine Inhaltsstoffe CMR Kat. 1,2,3

Emissionen CMR Kat. 1,2 n. 24 h nn

Emissionen CMR Kat. 1,2 n. 24 h nn

Emissionen CMR Kat.3 n. 28 d kleiner gleich 50 mikrogramm

keine Inhaltsstoffe CMR Kat. 1,2,3

Emissionen CMR n. 24 h:

Kat. 1: <gleich 2 mikrogramm/m3

Kat. 2: <gleich 10 mikrogramm/m3

Kat. 3: <gleich 200 mikrogramm/m3

Emissionen n. 24 h Cancerogen:

Kat. 1: <gleich 2 mikrogramm/m3

Kat. 2: <gleich 10 mikrogramm/m3

Kat. 3: <gleich 200 mikrogramm/m3

Emissionen n. 24 h Cancerogen:

Kat. 1: <gleich 2 mikrogramm/m3

ODER

Kat. 2: <gleich 10 mikrogramm/m3

1M Prüfmethode GEV-Prüfmethode EN 13419 1-3 und ISO 16000-6
2 keine Messungen  

keine Inhaltsstoffe CMR Kat. 1,2,3

Ausnahme: der Gehalt an freiem Formaldehyd darf max. 10 mg/kg betragen

Inhaltsstoffe im SDB:

R45, R46, R49, R60, R61 bzw. der CMR Kat. 1,2 < gleich 0,1 %

R40, R62, R63, R68 bzw. der CMR Kat. 3 < gleich 1 %

Inhaltsstoffe im SDB:

R45, R46, R49, R60, R61 bzw. der CMR Kat. 1,2 > gleich 0,1 %

ODER

R40, R62, R63, R68 bzw. der CMR Kat. 3 > gleich 1 %

2M Prüfmethode  

Messung des Gehaltes an freim Formaldehyd nach Merkoquantmethode, DIN EN ISO14184, oder gleichwertig

Bemerkung: Definition CMR-Stoffe: Stoffe mit Einstufung und Kennzeichnung nach RL 67/548/EWG: CMR Kat 1 und 2: T mit R45, R49, R46, R60 oder R61; CMR Kat 3 XN mit F40, R62 oder R63 sowie Stoffe, die gemäß Österreichiscer Grenzwerteverordnung "eindeutig als krebserzeugend ausgewiesene Arbeitsstoffe" (Anhang III-A1 und A2) bzw. als "krebserzeugende Stoffgruppen oder Stoffgemische" (Anhang III-C) eingestuft sind (werden für die Bewertung gleichgesetzt mit Kat 1 und 2) sowie "Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential (Anhang III-B) (werden für die Bewertung gleichgesetzt mit Kat 3).

 

 

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